Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Für Aufträge gelten nachfolgende Bedingungen, die der Kunde mit Auftragserteilung anerkennt. Anderslautende Bedingungen finden keine Anwendung.

Vertragsabschluss

Kaufverträge kommen erst durch eine Auftragsbestätigung zustande.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt per Post-Nachnahme oder per Post oder Paketdienst gegen Vorkasse nach Zahlungseingang. Etwaige Beschädigungen sind beim Empfang der Sendung unverzüglich dem Transportunternehmer zu melden und die Aufnahme eines Tatbestandes erstellen zu lassen.

Lieferzeiten

Die Lieferzeit beträgt, sofern in der Produktbeschreibung keine andere ausgewiesen, in der Regel 2-3 Werktage. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar.

Preise

Alle in unserem Angebot genannten Preise verstehen sich in EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der Versandkosten. Preisänderungen sind vorbehalten.

Mindestbestellwert und -menge

Es gibt keinen Mindestbestellwert.

Versandkosten

Die Versandkosten betragen pauschal 2,00 € bei Briefsendungen und 4,50 € bei Lieferungen bis 2 kg. Ab einem Auftragswert von 50 € liefern wir Versandkostenfrei. Lieferungen ins Ausland sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie dürfen vor der vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden.

Auszug aus dem neuen Fernabsatzgesetz

(gültig ab 01.01.2002)

§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, ausgenommen Darlehensvermittlungsverträge,
4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über
1. die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und
2. den geschäftlichen Zweck des Vertrags. Bei Telefongesprächen muss der Unternehmer seine Identität und den gewerblichen Zweck des Vertrags bereits zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offenlegen.
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Wiederrufarecht nach §355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgeberecht nach §356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie- Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.

Rücksendungen

Rücksendungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung akzeptiert und haben in jedem Falle "frei Haus" zu erfolgen. Nach Eingang der unbeschädigten und, soweit zutreffend, originalverpackten Waren wird der Rechnungsbetrag abzüglich der Versandkosten gutgeschrieben. Für Waren, die auf Ihren Wunsch konfektioniert wurden, z.B. bei Zuschnitten von Stoffen, Ablängen von Bändern oder ähnlichem, ist die Rückgabe ausgeschlossen.

Reklamationen

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, an uns gestellt werden. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe sind unvermeidbar und berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei begründeten Beanstandungen behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder Gutschrift vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des zuständigen Amtsgerichts des Verkäufers.

Teilunwirksamkeit

Sollten sich einzelne Vertragspunkte als unwirksam herausstellen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte nicht berührt.

Stand 15.03.2004